DAC7 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)

Meldepflicht für Online-Plattformen

© Andrey Popov - fotolia

In den vergangenen Jahren haben immer mehr Privatpersonen und Unternehmen digitale Plattformen zur Erzielung von Einkünften genutzt. Diese Einkünfte einheitlich zu besteuern, war schwierig. Der Plattformökonomie fehlte es an Transparenz. Mit Beginn dieses Jahres gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz: PStTG). Es betrifft alle Plattformen, wie beispielsweise auf eBay, Uber oder AirBnB. Das Gesetzt regelt, welche Informationen über Geschäfte auf Online-Plattformen mit den Steuerbehörden geteilt werden müssen. Es setzt die europäische DAC7-Richtlinie in deutsches Recht um. Steuerberater Lars Rinkewitz hat die Details für Sie zusammengefasst.

Ziel der Gesetzgebung ist die effektivere Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Betreibende von Online-Plattformen müssen den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte ihrer Anbieter:innen melden. Der Austausch soll in Zukunft automatisiert abgewickelt werden und umfasst auch Anbieter:innen, die in EU-Mitgliedstaaten steuerpflichtig sind.

Das Gesetz betrifft Plattform-Betreiber:innen

Eine Plattform ist nach § 3 Abs. 1 PStTG jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzer:innen ermöglicht, über das Internet mittels Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte unter Verwendung der Plattform abzuschließen. Betreiber dieser Plattformen müssen entsprechende Meldungen über relevante vergütete Tätigkeiten machen. Relevante Tätigkeiten sind:

  1. zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen an unbeweglichem Vermögen;
  2. Erbringung persönlicher Dienstleistungen;
  3. Verkauf von körperlichen Waren;
  4. zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen an Verkehrsmitteln.

Gemeldet werden müssen alle im jeweiligen Meldezeitraum registrierten oder aktiven Anbieter inklusive der von den Anbietern gemachten Umsätze. Es gibt allerdings auch Bagatellgrenzen.
Beispiele von Plattformen:

  • AirBnB und weitere Portale zur Kurzzeitvermietung von privatem Wohnraum
  • Uber und weitere Portale zur Vermittlung von Fahrdiensten
  • Ebay und andere Plattformen zum Kauf oder Verkauf von Waren.

Die Plattformbetreibenden melden die Transaktionsdaten bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Dort werden sie steuerlich bewertet.

Es gibt Sanktionen für Plattformbetreibende und deren User:innen

Verstöße gegen das Plattformen-Steuertransparenzgesetz werden auf verschiedenen Ebenen sanktioniert. Die großen Bereiche möglicher Sanktionen beziehen sich auf Registrierungspflichten, Melde- und Korrekturmeldepflichten, fehlende Durchsetzung der Mitwirkungspflichten oder Aufzeichnungspflichten. Die Bußgelder liegen zwischen 5.000 Euro und 50.000 Euro. Bußgelder können sowohl die Betreibenden als auch die User:innen der Plattformen betreffen.

Das müssen Plattformbetreibende und deren User:innen jetzt tun

User:innen müssen erst einmal nichts tun, sondern auf die Datenabfrage der Plattformbetreibenden warten. Allerdings müssen User:innen jetzt alle relevanten Verkäufe in der Steuererklärung angegeben. Nicht angegebene Umsätze oder Gewinne können als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Das Risiko ist groß, denn die Überprüfung durch den Fiskus wird mit dem neuen Gesetz deutlich einfacher.

Haben Sie Fragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz, dann melden Sie sich gern bei Lars Rinkewitz unter: langenfeld@ecovis.com.

Text: ecovis

Unsere Empfehlung

Partner

ECOVIS

Thomas Müller
Partner, Geschäftsführer, Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Grafenberger Allee 297
40237 Düsseldorf

Fon: +49 211-90 86 7 0
Fax: +49 211-90 86 7 11

ECOVIS