Immobilienrecht
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Peter Kollenbroich
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Fristverlängerung für die Erklärungsabgabe
Grundsteuerreform
Am 13. Oktober 2022 entschieden die Finanzminister:innen der Länder in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium eine Fristverlängerung für die Abgabe der Feststellungserklärungen. Diese sollte geplant am 31. Oktober 2022 ablaufen und wurde nun bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
