Insolvenz-Sonderregeln laufen aus

Fristen jetzt prüfen

© Pexels, Karolina Grabowska

Unternehmen müssen die nächsten Monate aufpassen, denn viele Sonderregelungen im Insolvenzrecht laufen zum Jahresende aus. Prüfen Sie daher ihre Finanzplanung sorgfältig. Lesen Sie, wer davon betroffen ist und was zu tun ist.

Hintergrund

Das Insolvenzrecht wurde im Zuge der Corona-Pandemie seit 2020 in weiten Teilen gelockert. Von größter Bedeutung war die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, um im Kern gesunden Unternehmen zu helfen, durch die unplanbaren Zeiten der Pandemie zu kommen. Diese und viele andere Sonderregelungen sind bereits ausgelaufen. Nun ändern sich zum Jahreswechsel 2024 zwei weitere wichtige Regelungen im Insolvenzrecht, die aber bereits jetzt greifen.

Insolvenzgrund Überschuldung

Der Zeitraum für die Anmeldung einer Insolvenz wegen Überschuldung wird ab 2024 wieder auf sechs Wochen verkürzt. Die Frist wurde im Rahmen des dritten Entlastungspakets während der Pandemie auf acht Wochen heraufgesetzt. Hier ist zu beachten, dass die verlängerte Insolvenzantragspflicht nur für überschuldete Unternehmen gilt. Diese können aber weiterhin zahlungsfähig sein. Bei Zahlungsunfähigkeit gilt nach wie vor die Antragsfrist von drei Wochen.  

Fortführungsprognose

Darüber hinaus gilt ab 2024 wieder die längere Fortführungsprognose von zwölf Monaten. Die Bundesregierung hatte den Prognosezeitraum während der Pandemie auf vier Monate herabgesetzt. Überschuldete Unternehmen müssen Insolvenz anmelden, wenn sie voraussichtlich in den nächsten zwölf Monaten ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können und Zahlungsunfähigkeit droht. Hier gilt es, genau in die Zahlen zu schauen. Denn bereits nach dem 1. September 2023 reicht die viermonatige Fortführungsprognose in das Jahr 2024 hinein und ist damit nicht mehr gültig. Es gilt ab jetzt wieder der verlängerte Prognosezeitraum von zwölf Monaten.

Tausende Unternehmen betroffen

Viele Experten äußerten bereits nach Aussetzen der Insolvenzantragspflicht während der Pandemie die Sorge, dass damit nicht die Insolvenzen verhindert, sondern nur in die Zukunft verschoben werden. Vielleicht hatten sie Recht. Während die Insolvenzen in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen sind, nehmen die Unternehmenspleiten in diesem Jahr wieder deutlich zu. Wenn zum Jahresende die Insolvenz-Sonderregelungen auslaufen, dürften noch mehr Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit schlittern. Die hohen Zinsen und Energiepreise werden die Unternehmen noch weiter belasten. Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform rechnet für 2023 mit 16,2 Prozent mehr Insolvenzen als im Jahr 2022. Diesen Zuwachs gab es zuletzt im Jahr 2002, als die Dotcom-Blase platzte.

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