Beschäftigung von Flüchtlingen

Was Arbeitgeber wissen müssen

© Pexels

Die Migration nach Deutschland ist wieder auf einem Höhepunkt. Das sorgt für heftige politische Debatten. Für Mittelständler, die verzweifelt Fachkräfte suchen, können Flüchtlinge jedoch möglicherweise die Rettung sein. Wer sie beschäftigt oder ausbildet, investiert in die Fachkräfte der Zukunft, so ist zumindest auch die politische Hoffnung. Allerdings ist es wichtig, die Angebote der Arbeitsagenturen, Handelskammern und anderen Organisationen zu nutzen und die arbeitsrechtrechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen.

Aufenthaltstitel prüfen

Zentral ist es, zunächst den Aufenthaltsstatus des Flüchtlings zu klären. Hierbei gibt es folgende Unterscheidungen:

  • Der anerkannte Asylbewerber hat einen positiv entschiedenen Asylantrag,
  • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung befinden sich in einem Asylverfahren,
  • Personen mit einem Duldungsstatus werden nur geduldet und meist aus humanitären Gründen nicht abgeschoben.

Nur anerkannte Asylbewerber dürfen jede Beschäftigung annehmen. Asylsuchende und Personen mit Duldungsstatus müssen Wartefristen einhalten und dürfen nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde, der Bundesagentur für Arbeit oder durch Rechtsverordnung beschäftigt werden.

Qualifikation beurteilen

Wie gut sich geflüchtete Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren lassen, hängt stark von ihren Qualifikationen ab. Für die berufliche Anerkennung müssen Schul-, Ausbildung- oder Universitätszeugnisse vorgelegt werden. Wenn diese Dokumente fehlen, dann können die beruflichen Fähigkeiten auch praktisch nachgewiesen werden. Das ist in vielen Fällen mit einer Qualifikationsanalyse, einem Anpassungslehrgang oder einer Kenntnisprüfung möglich.

Die Anerkennung für die Arbeit in einem reglementierten Beruf wie z. B. im Bereich der Pflege, Gesundheit oder Erziehung ist zwingend erforderlich, sonst kann der Beruf in Deutschland nicht ausgeübt werden. In anderen Berufen wie z. B. als Kraftfahrer oder als Bürokraft ist die berufliche Anerkennung nicht notwendig.

Qualifizierungsdefizite beheben

Unternehmen können die vielfältigen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit nutzen, um ihre Mitarbeiter in Sprachkursen und Berufslehrgängen zu qualifizieren. Wer unsicher ist, kann den potenziellen Mitarbeiter auch für sechs Wochen zur Probe beschäftigen.

Förderung

Es gibt zahlreiche finanzielle Angebote für Unternehmen, die Flüchtlinge ausbilden oder einstellen. Die Förderungen reichen von Eingliederungszuschüssen über die Einstiegsqualifizierung bis hin zu den verschiedenen Ausbildungsförderungen.

Arbeitsvertrag

Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis, häufig wird von einer Arbeitserlaubnis gesprochen, haben die gleichen Rechte wie inländische Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich für die Dauer des Aufenthaltstitels befristet werden. Er darf in deutscher Sprache abgefasst werden. Für alle in Deutschland beschäftigten Personen gilt die Versicherungspflicht der Sozialversicherung. Für die Lohnsteuer ist die Nationalität des Arbeitnehmers ebenfalls ohne Bedeutung.  

Ansprechpartner bei allen Fragen sind der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit und die örtlichen Jobcenter. Auch die IHK und Handwerkskammern helfen weiter.

copyright BPF Best Practice Forum GmbH

Unsere Empfehlung

Partner

Dr. Klassen + Partner mbB

RA Ralf Schweigerer
RA Johannes Klassen
RA Bernd Klassen
RA Dr. Klaus Martin Klassen
RA Markus Achenbach
RA' in Christiane Heimbach
RA' in Rebecca Arndt
RA Michael Friedrich
Thomas-Mann-Straße 53
53111 Bonn

Fon: 0228 / 982100
Fax: 0228 / 9821099

Dr. Klassen + Partner mbB

Netzwerktreffen - Termine

Webinar am 14. Mai 2024 um 17.30 Uhr mit Experten der PARES Strategieberatung

18.6. Köln | Netzwerkfrühstück bei der Volksbank Köln Bonn eG

24.9.2024 Bonn | Netzwerkfrühstück bei der Volksbank Köln Bonn eG

14.11.2024 Köln | Netzwerkfrühstück bei der Volksbank Köln Bonn eG

4.12.2024 Bonn | Netzwerkfrühstück bei der Volksbank Köln Bonn eG