Feststellung des Grundsteuerwerts

Das BMF fordert zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung auf

Foto: Pixabay

Am 30. März forderte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einer öffentlichen Bekanntmachung zur Abgabe der sog. Grundsteuerwerterklärung auf. Relevant ist der Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022.

Elf Bundesländer sind von der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung betroffen, darunter auch Nordrhein-Westfalen. Es handelt sich um die Länder, die das Bundesmodell umsetzen. Mit der gewählten Form eines öffentlichen Aufrufs per Bekanntmachung, werden Grundstückseigentümer:innen grundsätzlich nicht mehr auf anderem Wege aufgefordert.

Die Grundsteuerwerterklärung kann elektronisch bis Ende Oktober 2022 eingereicht werden

Alle Grundsteuerwerterklärungen müssen bis zum 31. Oktober dieses Jahres dem zuständigen Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Technisch wird das frühestens ab dem 1. Juli 2022 möglich sein.

Bundesländer mit Ländermodell veröffentlichen eigene Bekanntmachungen

Bundesländer, die nicht dem Bundesmodell folgen, sondern individuelle Ländermodelle umsetzen, haben bereits durch eigene öffentliche Bekanntmachungen zur Abgabe der Grundsteuererklärung aufgefordert. Das gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.

Diese Personen sind zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung verpflichtet

  • Grundstückseigentümer:innen
  • Eigentümer:innen von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft
  • Bei Grundstücken mit Erbbaurecht auch Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümer:innen des Grundstücks (Erbbauverpflichtete)
  • Bei Grundstücken mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden: Eigentümer:innen des Grund und Bodens unter Mitwirkung der Eigentümer:innen des Gebäudes

Wir empfehlen die Auseinandersetzung mit der Grundsteuerreform zur Vermeidung von Sanktionen.

Unsere Empfehlung

Partner

ECOVIS

Peter Kollenbroich
Partner, Geschäftsführer, Steuerberater, Fachberater für Immobilienbesteuerung, Master of Laws (Unternehmensteuerrecht)
Grafenberger Allee 297
40237 Düsseldorf

Fon: +49 211-90 86 7 0
Fax: +49 211-90 86 7 11

ECOVIS