Regionales

Herausforderung Unternehmensnachfolge

Christian Roß, Kanzlei bolwindokters

Christian Roß

Steuerberater Christian Roß war Anfang Oktober 2021 Referent unseres Livetreffens in unserem Netzwerk Mittelstand-Münsterland zum Thema Nachfolge im Familienunternehmen. Im Anschluss haben wir uns erneut an ihn gewandt, um im Rahmen unseres Newsletters noch einmal für das Thema zu sensibilisieren.

Herr Roß, warum ist das Thema „Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen“ so wichtig?

Der Mittelstand ist Motor und Rückgrat unserer Wirtschaft. Wer die Suche nach einer stimmigen Nachfolgestrategie und einem geeigneten neuen Unternehmenslenker auf die lange Bank schiebt, gefährdet den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Der Anteil der Familienunternehmen, die kein langfristiges Nachfolgekonzept haben bewegt sich zwischen 43 und 85 Prozent. Die hohe Zahl gescheiterter Nachfolger weist darauf hin, dass die Regelung theoretisch zwar als wichtig, praktisch aber nicht genug eingeschätzt wird, diese Generationenaufgabe anzupacken. Die frühzeitige Vorbereitung auf den Führungswechsel ist auf jeden Fall unerlässlich, um das Unternehmen am Markt zu halten. Nicht zuletzt deswegen, weil für eine erfolgreiche Übertragung eine Reihe von Aufgaben zu bewältigen sind, die sowohl für den Inhaber als auch seinen zukünftigen Nachfolger eine große Herausforderung darstellen. Tatsächlich ist es eine Zumutung für den Unternehmer, Entscheidungen für ein Szenario zu treffen, das ihn aufs Altenteil setzt und in letzter Konsequenz seinen Tod impliziert. Aber das Leben will voran.

Wie lange dauert eine erfolgreiche Nachfolgelösung?
 
Es braucht zwischen drei und zehn Jahre, bis der Übergeber Einvernehmen mit seinen Angehörigen, Gesellschaftern, Investoren und seinem Beirat hergestellt hat. Loslassen will gelernt sein, und kann ein jahrelanger Prozess sein, der damit beginnt, beim Ausblick auf die Zeit „danach“ nicht an ein schwarzes Loch, sondern an die Löcher auf dem Golfplatz zu denken, an die Enkelkinder und alles, was der Altunternehmer seiner Frau und sich selbst für die Zeit, „wenn ich mal aufhöre“, versprochen hat. Im Grunde fängt der Nachfolgeprozess damit an, dass Eltern ihren Wunsch, eines oder mehrere Kinder im Unternehmen zu sehen, klar aussprechen.

Wie finde ich einen geeigneten Nachfolger?

Bei der Nachfolgeplanung werden die Führungs- und Eigentumsverhältnisse im Familienunternehmen neu geordnet. Insofern hat das von einer Unternehmerfamilie gewählte Nachfolgemodell sowohl die Nachfolge in der Unternehmensführung als auch die Nachfolge in der Inhaberschaft, also den Gesellschafterkreis, zu definieren.
Eine der ersten Fragen, die geklärt werden muss ist, ob es einen oder mehrere potenzielle Nachfolger aus der Familie gibt. Es empfiehlt sich daher, über einen „Ausbildungsplan“ für die eigenen Kinder nachzudenken. Das heißt, frühzeitig deren beruflichen Werdegang zu fördern. Dazu gehört auch, die einzelnen Bereiche in einem Unternehmen zu durchlaufen (Produktion, Fertigung, Vertrieb…) – es muss hierbei sicherlich nicht das eigene Unternehmen sein.

Auch Führungskräfte aus dem eigenen Unternehmen können ein alternatives Nachfolgemodell sein – hiermit binden Sie zudem die besten Mitarbeiter langfristig über die nächsten Jahre.

Welche Rolle spielen steuerliche Erwägungen?
    
Eigentlich eine viel zu große Rolle. Aber wenn die richtige Nachfolge gefunden ist, spricht alles für eine steuerlich optimierte Übertragung. Hierbei gilt: Je früher der Start, desto leichter der Weg. Alle zehn Jahre können steuerliche Freibeträge bzw. Abzugsbeträge ausgeschöpft werden. Von entscheidender Bedeutung ist zudem, notwendige Anteilsübertragungen oder Übertragungen von Sonderbetriebsvermögen vorzunehmen, sodass Betriebsaufspaltungen erhalten bleiben (andernfalls kommt es zur Aufdeckung und damit Versteuerung stiller Reserven). Auch die „Beeinflussung“ des zu übertragenden Vermögens benötigt eine gewisse Vorlaufzeit. Hier sprechen wir unter anderem von nicht begünstigtem jungem Vermögen, welches innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Stichtag in das Betriebsvermögen eingelegt wurde. Steuerschädliche Verkäufe wesentlicher Betriebsgrundlagen gilt es zudem zu vermeiden. Und das waren jetzt nur einige der Kernthemen.

Haben Sie einen Tipp für unsere Leser?

Übertragen Sie zu Lebzeiten! Denn der weitere Wertzuwachs des übertragenen Vermögens findet auf der Ebene des Empfängers statt. Ggfs. werden die laufenden Einkünfte beim Beschenkten (Kinder) mit niedrigeren Steuersätzen belastet. Aktuell ist das Schenkung- und Erbschaftsteueraufkommen um 8,5 Milliarden Euro gewachsen. Rein vorsorglich sollten auch Testament und Gesellschaftsvertag früh aufeinander abgestimmt werden. Um etwaige Fehlentscheidungen korrigieren zu können: Rückkaufoptionen sind in einigen Fällen ein gutes Mittel.

Vor allem aber gilt: Lassen Sie sich professionell beraten und begleiten.

Herr Roß, haben Sie vielen Dank für das Gespräch.
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Steuerberater Roß ist Partner in der Kanzlei bolwindokters [Steuerberater ▪ Rechtsanwälte ▪ Insolvenzverwalter ▪ Notar] mit Sitz in Emsdetten

Partner

bolwindokters

Marcus Bolwin
Erzweg 2
48282 Emsdetten

Fon: 02572/917270
Fax: 02572/9172799

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