Zinsänderungsrisiken

Wirkungen der Finanzmarktturbulenzen

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In den letzten Wochen kam es ausgehend von den USA zu einigen Bankenkrisen. Neben der Silicon Valley Bank traf es auch die Silvergate Bank und die Signature Bank. Auslöser war der massive Abzug von Bankeinlagen durch verunsicherte Anleger, in dessen Folge die Banken Finanzanlagen wie US-Staatanleihen mit großen Verlusten verkaufen mussten, die schließlich das Eigenkapital aufzehrten. Die in den Bilanzen der US-Banken schlummernden noch nicht realisierten Verluste entstanden durch den durch die Federal Reserve vorangetriebenen Zinsanstieg in den letzten 15 Monaten. Sie kamen dann durch die Notverkäufe ans Tageslicht. Offenbar hatten sich die Banken nicht ausreichend gegen die Zinsänderungsrisiken abgesichert.

Finanzanlagen

Jedes Unternehmen muss im Rahmen des eigenen Risikomanagements auch das Zinsänderungsrisiko im Blick haben. Es trifft die Bilanz an unterschiedlichen Stellen. Auf der Aktivseite sind es vor allem die Finanzanlagen. Sie werden je nach beabsichtigter Haltedauer entweder im Umlauf- oder im Anlagevermögen bilanziert.

Hat ein Unternehmen z. B. vor zwei Jahren Staatsanleihen mit einer Nominalverzinsung von 0,5 Prozent gekauft und zum Anschaffungswert bilanziert, so muss es Buchverluste, die aktuell vor allem durch die steigenden Zinssätze entstehen, gemäß § 253 HGB abschreiben. Es gilt dabei für das Umlaufvermögen das strenge und für das Anlagevermögen das gemilderte Niederstwertprinzip. Bei der gemilderten Variante kann bei vorübergehender Wertminderung abgeschrieben werden. Es liegt also ein gewisser Ermessensspielraum vor, ob ein durch eine Zinsänderung ausgelöster Kursverlust vorübergehend oder dauerhaft ist. Wird nicht abgeschrieben, so entsteht für Gläubiger des Unternehmens ein Risiko.

Bei Abschreibungen auf Finanzanlagen entstehen dagegen im Unternehmen Verluste, die das Eigenkapital reduzieren. Für Gläubiger und Investoren sind die Risiken aber offengelegt. Steuerrechtlich sind Abschreibungen auf Wertpapiere nur bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung zulässig.

Goodwill

Der Kauf von Unternehmen ist auch im Mittelstand ein beliebter Weg für externes Wachstum. Liegt nun der Kaufpreis über dem bilanziellen Buchwert des gekauften Unternehmens, entsteht ein sogenannter Goodwill auf der Aktivseite. In einem Umfeld mit Minuszinsen, wie wir es lange Jahre durch die EZB-Politik im Euroraum hatten, ergaben sich in der Regel Kaufpreise, die heute bei Zinssätzen von 4-5 Prozent und rezessiven Tendenzen nicht mehr zu halten sind. Es entstehen daher zunehmend nicht realisierte Verluste in den Unternehmensbilanzen, die bei dauerhafter Wertminderung abzuschreiben sind (gemildertes Niederstwertprinzip).

Kredite

Bankverbindlichkeiten müssen nach HGB auf der Passivseite zum Höchstwert bilanziert werden. Für Unternehmen entstehen Zinsänderungsrisiken aktuell, wenn niedrig verzinste Kredite auslaufen und zu aktuell höheren Zinssätzen prolongiert werden müssen. Vor allem bei sogenannten Zombieunternehmen und bei hoher Verschuldung kann das wie bei Staaten auch zum Problem werden. Zombieunternehmen sind nach gängiger Meinung die, die ihre Zinslast nicht mehr durch operative Gewinne tragen können. Bei weiter steigenden Zinssätzen werden die Insolvenzen und Betriebsschließungen daher wohl zunehmen.

Was ist zu tun?

Unternehmen müssen der aktuellen Situation angemessen und korrekt bilanzieren sowie ihre Zinsänderungsrisiken bei Bankdarlehen absichern. Bei größeren Unternehmen sind dafür auch Zins-Swaps geeignet. Notwendig ist aber zunehmend auch, dass Sie die Bilanzen ihrer Kunden und Lieferanten stärker unter die Lupe nehmen, inwieweit sich ihre Bonität durch aktuelle Zinsänderungs- und generelle Marktrisiken verschlechtert. Bonitätsauskünfte werden daher in den aktuellen turbulenten Zeiten wichtiger.

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