Privatvermögen schützen

Asset Protection in unsicheren Zeiten

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Viele Unternehmer blicken sorgenvoll in die Zukunft, denn die wirtschaftlichen Unsicherheiten durch Inflation, Lieferengpässen und Ukrainekrieg nehmen zu. Für die meisten ist der Betrieb die entscheidende Quelle für Lebensunterhalt und Altersvorsorge. Umso wichtiger ist es, für das Privatvermögen eine Risikoabsicherung vorzunehmen, um es vor dem zukünftigen Zugriff Dritter (Asset Protection) zu schützen. Viele Unternehmer haben Berufliches und Privates so vermischt, dass im Insolvenzfall auch der Zugriff auf das Privatvermögen möglich ist und eine Privatinsolvenz droht.

Bestandsaufnahme

Im ersten Schritt geht es um die Bestandsaufnahme. Der Prüfauftrag lautet: Ist mein Privatvermögen

  1. gläubiger-/insolvenzsicher,
  2. scheidungssicher,
  3. nachfolgesicher/generationenübergreifend.

Dazu sind Haftungsverpflichtungen, Liquiditätsspielräume und Risikostreuung zu analysieren.

Zu beachten ist, dass Dritte nicht nur Gläubiger, Banken und Finanzbehörden, sondern auch Familienangehörige sein können, die bei Erbstreitigkeiten oder im Scheidungsfall Forderungen stellen.

Entflechtung vornehmen, Trennung durchhalten

  • Haftung: Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, PartG) haften grundsätzlich mit dem gesamten privaten Vermögen. Eine Umwandlung in eine GmbH ist zu prüfen. Weitere Haftungsprobleme entstehen durch Grundschuld auf private Immobilien, abgetretene oder verpfändete Lebensversicherungen oder Wertpapierdepots, aber auch durch fortbestehende Bürgschaften des Seniors bei Betriebsübergabe. Solche Verpflichtungen sollten aufgelöst bzw. abgetrennt werden. Es lohnt sich, Sicherheiten mit den Banken neu zu verhandeln mit dem Ziel, die eine oder andere Sicherheit aus Kreditverträgen zu streichen. Suchen Sie Finanzierungsquellen, die nur durch das Unternehmen besichert werden müssen (z.B. Zuschüsse, Zulagen).
  • Liquidität: Liquides Privatvermögen wurde schon immer für die Firma eingesetzt, um Notzeiten zu überbrücken. Solche Gesellschafterdarlehen stehen allerdings bei der Befriedigung von Gläubigern ganz hinten an. Lösen Sie sie frühzeitig ab. Prüfen Sie eine Inanspruchnahme von Liquiditätshilfedarlehen. Umgekehrt nutzen Unternehmer auch Firmenkredite. Das sollte die Liquidität des Unternehmens nicht belasten. Häufig wird auch Privateigentum an die Firma vermietet. Hier gilt es zu prüfen, welche Folgen im Risikofall der Verlust dieser Mieteinnahmen hätte.
  • Risikostreuung: Bei der Strukturierung, Entwicklung und Verwaltung von Privat- und Firmenvermögen ist auf Risikostreuung zu achten. Beide jeweils unterschiedlichen Banken anzuvertrauen, kann sinnvoll sein.

Was Familie und Nachfolge angeht, stehen Eheverträge und erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, weiterhin die Übertragung/Schenkung privater Vermögenswerte. Dabei sind auch steuerliche Aspekte sind zu berücksichtigen.

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