Inflationsprämie beschlossen

Steuern aktuell

© Pixabay

Arbeitgeber können rückwirkend zum 01.10.2022 ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie bis zu 3.000 Euro gewähren. Der Begünstigungszeitraum gilt bis zum 31.12.2024. Der Betrag kann entweder in einer Summe oder auch in Teilbeträgen gezahlt werden. Die Inflationsprämie muss wie die Coronaprämie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt gezahlt werden. Jeder Arbeitgeber kann diese Prämie nutzen. An die Auszahlung der Prämie sollen keine besonderen Anforderungen gestellt werden. Es reicht aus, wenn zum Beispiel in der Gehaltsabrechnung oder auf dem Überweisungsträger steht, dass es sich um die Inflationsausgleichsprämie handelt. Die Prämie kann auch als Sachleistung gewährt werden in Form von Warengutscheinen, Tankgutscheinen, etc. Aber auch hier gilt, dass die Leistungen zusätzlich zu zahlen sind. Hat ein Unternehmen in der Vergangheit regelmäßig Sachleistungen gezahlt, dürfen diese jetzt nicht als Inflationsprämie umdeklariert werden. In solchen Fällen ist die bisherige Zahlungspraxis zu überprüfen.  
Die Inflationsausgleichsprämie ist Teil des „Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“, das am 25.10.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Das Gesetz sieht zudem vor, die Umsatzsteuer auf Gas über das Erdgas- und Fernwärmenetz von Oktober 2022 bis Ende Dezember 2024 von 19 auf 7 Prozent zu senken. Die umstrittene Gasumlage, mit der Gasimporteure gerettet werden sollten, wurde gekippt.

Gewerbesteueroasen in Deutschland

Bei Steueroasen denkt man schnell an Liechtenstein, die Cayman Islands oder Bahamas. Doch man muss gar nicht so weit schauen. Auch in Deutschland gibt es versteckte Steuerparadiese. Es sind so kleine Kommunen wie Zossen in Brandenburg, Monheim in der Nähe von Düsseldorf oder Lützen bei Leipzig, die mit besonders niedrigen Gewerbesteuerhebesätzen Unternehmen und Briefkastenfirmen anlocken. Auffallend ist, dass sich diese Gemeinden im Speckgürtel von großen Städten und Wirtschaftsmetropolen befinden. Mit Steuerdumping versuchen sie, ihre großen Nachbarn zu unterbieten. Und das mit Erfolg. So steht an vielen Briefkästen in Zossen der Name von großen Unternehmen aus Berlin. Denn in Zossen beträgt der Gewerbesteuerhebesatz nur 270 %. In Berlin sind 410 % fällig. Um in den Genuss der Steuervergünstigungen zu kommen, müssen die Unternehmen an ihrem Geschäftssitz auch tatsächlich unternehmerisch tätig sein z. B. mit einer Produktion, dort Arbeitnehmer beschäftigen oder zumindest Geschäftsentscheidungen treffen. Gerade hier liegt der Nährboden für Steuerhinterziehung, wenn es sich nur um eine Briefkastenfirma handelt. Daher haben die Bundesländer den Gewerbesteueroasen den Kampf angesagt. Die neue schwarz grüne Regierung in NRW hat das bereits in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen.

copyright BPF Best Practice Forum GmbH

Unsere Empfehlung

Partner

Bacher & Partner GmbH

Dr. Stephan Bacher
Am Rheindorfer Ufer 2
53117 Bonn

Fon: 0228/6193-0
Fax: 0228/6193-200

Bacher & Partner GmbH

Netzwerktreffen - Termine

Webinar am 14. Mai 2024 um 17.30 Uhr mit Experten der PARES Strategieberatung

4.6.2024 Bornheim | Besuch der Viktor Baumann GmbH & Co. KG

18.6. Köln | Netzwerkfrühstück bei der Volksbank Köln Bonn eG

24.9.2024 Bonn | Netzwerkfrühstück bei der Volksbank Köln Bonn eG

14.11.2024 Köln | Netzwerkfrühstück bei der Volksbank Köln Bonn eG

4.12.2024 Bonn | Netzwerkfrühstück bei der Volksbank Köln Bonn eG