Drittes Entlastungspaket

Steuern aktuell

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Um die Bürger von den hohen Kosten zu entlasten, hat die Bundesregierung drei Entlastungspakte im Volumen von 95 Milliarden Euro geschnürt. Das dritte und letzte Paket ist zugleich das größte. Wichtige Maßnahmen sehen Sie im Überblick:

  • Entlastung bei den Strompreisen durch Einführung einer Strompreisbremse,
  • Abschöpfung hoher Gewinne von Stromproduzenten,
  • Verschiebung der Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr,
  • Senkung der Umsatzsteuer auf Gas auf 7 Prozent, befristet vom 1.10.2022 bis zum 31.03.2024,
  • Anhebung der Midi-Job-Grenze auf 2.000 Euro,
  • Verlängerung des Kurzarbeitergeldes über den 30. September 2022 hinaus,
  • Abbau der kalten Progression durch Anpassung der Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif,
  • Verlängerung des abgesenkten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie,
  • Entfristung der Home-Office-Pauschale, die ursprünglich bis Ende 2022 galt,
  • Unterstützung von Familien durch eine Erhöhung des Kindergeldes ab 1.1.2023 um 18 Euro für die ersten beiden Kinder und um 12 Euro für das dritte Kind,
  • Einmalzahlungen für Studenten/innen in Höhe von 200 Euro und für Rentner in Höhe von 300 Euro,
  • Hilfen für energieintensive Unternehmen, die aufgrund der hohen Energiekosten in Schwierigkeiten geraten. Die Strompreisbremse soll für kleine und mittelständische Unternehmen greifen.

Weitere Informationen unter Bundesregierung/drittes-entlastungspaket

Künstlersozialabgabe steigt auf 5 Prozent

Ab 2023 soll die Künstlersozialabgabe auf 5 Prozent erhöht werden. Sie lag in den vergangenen Jahren, die auch für die Kunst- und Kulturwirtschaft schwierig waren, unverändert bei 4,2 Prozent. Dafür wurden 2021 und 2022 Bundesmittel in Höhe von 117 Mio. Euro eingesetzt. Durch den Anstieg auf 5 Prozent sollen die Lasten zwischen Bund und Unternehmen besser verteilt werden.

Unternehmen, die selbstständige Künstler und Publizisten verpflichten, müssen die gezahlten Entgelte bei der Künstlersozialkasse melden und darauf die Abgabe entrichten. Seit 2015 prüft die Deutsche Rentenversicherung bei den Unternehmen die Richtigkeit aller Angaben zur Zahlung der Künstlersozialabgabe.

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