Zuschuss zur Grunderwerbsteuer in NRW

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Die (alte) NRW-Landesregierung gewährte kurz vor der letzten Landtagswahl einen Zuschuss auf die Grunderwerbsteuer für selbst genutzte Immobilien. In Nordrhein-Westfalen ist der Grunderwerbsteuersatz mit 6,5 Prozent höher als in den meisten anderen Bundesländern.

Jeder, der seit dem 1. Januar 2022 eine Immobilie (Haus, Wohnung oder Grundstück) gekauft hat, kann den Zuschuss auch rückwirkend beantragen. Allerdings muss die Immobilie selbst genutzt werden. Grundsätzlich läuft das Antragsverfahren über die NRW.Bank. Eine Registrierung ist bereits möglich. Bis zu zwei Prozent des Kaufpreises werden vom Land NRW erstattet. Die Summe ist bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro gedeckelt. Der maximale Zuschuss liegt bei 10.000 Euro.

Diese Kriterien sind entscheidend

  • das Eigentum wird selbst genutzt
  • sobald es fertig ist, soll das Eigentum selbst genutzt werden,
  • der Kaufvertrag wurde in 2022 notariell beglaubigt.

Der Gesetzgeber hat aber auch Sondersituationen bedacht

Wer eine Immobilie gemeinsam mit anderen erwirbt, kann den Zuschuss zur Grunderwerbsteuer ebenfalls beantragen. Die Bedingung ist, dass mindestens eine Käuferin oder ein Käufer in der gemeinsam erworbenen Immobilie mit Erstwohnsitz wohnen muss.

Wer in der Bau- oder Renovierungsphase nicht direkt in der gekauften Immobilie wohnen kann, erhält die Förderung trotzdem. Die Frist zur nachträglichen Einreichung der Meldebescheinigung beträgt drei Jahre.

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