Die energetische Sanierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien ist und bleibt ein politischer Schwerpunkt der Bundesregierung. Immerhin entfallen 35 Prozent unseres Energieverbrauchs auf Wohnhäuser. Für Eigentümer kommen zusätzlich neue Anforderungen von der EU. Wir haben als Bank auf diesen wachsenden Bedarf reagiert und bieten mit dem Modernisierungskredit ein unkompliziertes Finanzierungsinstrument.
Zudem haben wir zahlreiche unserer Berater zu vom Bundesverband Gebäudemodernisierung zertifizierten Modernisierungsberatern ausbilden lassen. Neben der Finanzierungs- inklusive der Fördermittelberatung können Sie unsere Berater so von Anfang an bei Ihrem Vorhaben begleiten und unterstützen.
Sanierungspflicht für Eigentümer
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist bereits 2020 in Kraft getreten. Es schreibt u. a. vor, dass Altbauten bei einem Eigentümerwechsel saniert werden müssen. Haben Sie also einen Altbau gekauft oder auch geerbt, gilt die Sanierungspflicht. Im Gesetz ist geregelt, dass Sie
- die obere Geschossdecke oder das Dach dämmen,
- die Warmwasserleitungen dämmen und
- alte Öl- oder Gasheizungen spätestens nach 30 Jahren austauschen.
Darüber hinaus gilt die sogenannte 10-Prozent-Regel bei Sanierungen. Sie besagt, dass die Vorschriften des GEG zu erfüllen sind, wenn Sie mehr als 10 Prozent eines Bauteils oder einer Fläche erneuern. Bessern Sie z. B. einen kleinen Teil Ihrer Fassade aus, dann müssen Sie die Vorschriften des GEG nicht beachten. Bei einer größeren Fassadensanierung sind Sie dagegen verpflichtet, die gesamte Fassade zu dämmen.
Rechtliche Pläne
Das GEG, mittlerweile auch einfach nur Heizungsgesetz genannt, wurde am 08.09.2023 von der Bundesregierung verabschiedet. Das viel diskutierte Gesetz sieht vor, dass bereits ab 2024 Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für alle anderen Gebäude sollen die Kommunen erst eine Wärmeplanung vorlegen, für die sie je nach Größe bis Juli 2026 bzw. Juli 2028 Zeit haben. Erst dann greifen die Vorschriften des GEG. Ab 2045 müssen alle Heizungen klimaneutral sein.
Ferner plant die EU eine neue Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden. Die könnte noch deutlich strenger ausfallen als die heutigen Regelungen. Sie sieht vor, dass zum Erreichen der Klimaziele alle Bestandsgebäude in zwei Stufen bis spätestens 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen müssen.
Welche energetischen Maßnahmen lohnen sich am meisten?
Eine alte Immobilie zu modernisieren, klingt nach hohen Investitionen. Damit verbunden sind aber auch große energetische Einsparpotenziale:
- Fassade: bis zu 35 Prozent Einsparung
- Dach: 20 bis 30 Prozent Einsparung
- Heizungsanlage: bis zu 30 Prozent Einsparung
- Fenster: bis zu 20 Prozent Einsparung
- Kellerdecke: bis zu 10 Prozent Einsparung mit wenig Aufwand
Die richtige Finanzierung
Eine Modernisierung steigert nicht nur den Wert Ihrer Immobilie, sondern erhöht auch Ihr persönliches Wohnerlebnis. Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unseren unkomplizierten und individuellen Modernisierungskrediten, die im Umfang bis zu 75.000 Euro auch ohne Grundbucheintragungen möglich sind.
Für größere Vorhaben stehen wir Ihnen gerne mit unseren klassischen Baufinanzierungsdarlehen zur Seite. Selbstverständlich prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, wie Sie die verschiedenen öffentlichen Förderprogramme am besten ausschöpfen können.